Mit oder ohne notarielle Beglaubigung. Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags für die Räumlichkeit haben Sie auch die Möglichkeit, mit uns als dem Bauträger einen Vertrag über den Ausbau und die Ausstattung der Räumlichkeit abzuschließen. Zusammen mit dem Vorvertrag können Sie auch einen Betreibervertrag mit Baltin unterzeichnen, und zwar unter dem Vorbehalt, dass die Vertragsbestimmungen erst dann in Kraft treten, nachdem Sie das Apartment an den Betreiber überlassen haben.